In den meisten Fällen ist für den Austausch oder Neueinbau eines Dachfensters keine Baugenehmigung erforderlich, sofern keine strukturellen Veränderungen am Dach vorgenommen werden. Bei Eigentümergemeinschaften in Mehrfamilienhäusern ist jedoch in der Regel eine Einwilligung erforderlich. Gerne stehen wir Ihnen beratend zur Seite und helfen Ihnen bei allen Fragen dazu.